Warum Rohrleitungen isolieren?

Die meisten Kunden denken beim Wärmedämmen in ihrem Haus oder ihrer Wohnung in erster Linie an Dach, Fassaden oder Böden und vergessen zu ihrem Nachteil, dass auch über Installationsleitungen im Heizungs- sowie Trinkwasserbereich und auch über Absperrarmaturen im Rohrnetz sehr viel Energie verloren geht. Schreiben Sie uns einfach, oder rufen Sie an. Wir beraten Sie gerne.



 
Folgende "Faustformel" soll Ihnen verdeutlichen wie viel Energie an einem ungedämmten Rohr verloren geht:

Was kostet Sie 1 m ungedämmtes Heizungsrohr im Jahr?

Der Wärmeverlust eines ungedämmten Heizungsrohres liegt bei
bis zu 220 kWh* pro Jahr und Meter Länge.

Das sind etwa 22 Liter Öl* oder (mit 66 Cent pro Liter /Stand 17.07.2018) ca. 14,50 € jährlich* pro Meter ungedämmtes Rohr.
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Laut Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV)

müssen folgende Rohrleitungen / Absperreinrichtungen fachgerecht gedämmt werden:

(Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W,
z.B. Mineralfaserschalen Alukaschiert)


(1) Rohrleitungen und Armaturen:

 Bis DN 20: 20 mm
Ab DN 28 bis DN 35: 30 mm
 Ab DN 40 bis DN 100 : gleich DN


Rohrleitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 3 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Rohrleitungen, an Rohrleitungsverbindungsstellen, bei zentralen Rohrnetzverteilern, Heizkörperanschlussleitungen von nicht mehr als 8 m Länge als Summe von Vor- und Rücklaufleitungen, gilt die Hälfte der Anforderungen der Zeilen 1 bis 3.


Bei Rohrleitungen, deren Nennweite nicht durch Normung festgelegt ist, ist anstelle der Nennweite der Außendurchmesser einzusetzen.


Absatz 1 gilt nicht für Rohrleitungen von Zentralheizungen in:


  1. Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind,
  2. Bauteilen, die solche Räume verbinden, wenn ihre Wärmeabgabe vom jeweiligen Nutzer durch Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann.

Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten als nach Absatz 1 sind die Dämmschichtdicken umzurechnen. Für die Umrechnung und für die Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials sind die in den anerkannten Regeln der Technik enthaltenen oder im Bundesanzeiger bekannt gegebenen Rechenverfahren und Rechenwerte zu verwenden.


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* Angaben sind durchschnittliche Rechenwerte von Heizungs- und Warmwasserleitungen